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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen mein-noventi.de (Kundenportal)

Allgemeine Nutzungsbedingungen mein-noventi.de (Kundenportal)

1.     Gegenstand und Grundlagen der Nutzung

1.1.   Diese Nutzungsbedingungen gelten für Nutzer von mein-noventi.de („Kundenportal“).

1.2.   Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die NOVENTI Health SE („NSE“) nicht ausdrücklich widerspricht.

2.     Nutzung des Kundenportals

2.1.   Das Kundenportal ist eine zugriffsgeschützte Plattform der NSE.

2.2.   Das Kundenportal darf nur in rechtmäßiger Weise, entsprechend seinem Zweck und vertragsgemäß genutzt werden. Der Nutzer darf keine Rechte Dritter verletzen oder sonst rechtswidrig handeln.

2.3.   Das Kundenportal darf zum vertraglichen Zweck genutzt und Inhalte zu Zwecken der Nutzung des Angebots für die Dauer der Nutzung vorübergehend zwischengespeichert werden. Dauerhaft gespeichert und für eigene Zwecke verwertet werden dürfen nur solche Inhalte, die zum Download vorgesehen sind.

2.4.   NSE ist berechtigt, Inhalte (z. B. Text, Bild, Links) im Kundenbereich des Nutzers zu sperren, wenn sie rechtswidrig sind oder wenn NSE konkrete vom Nutzer nicht widerlegte Anhaltspunkte für deren Rechtswidrigkeit zur Kenntnis gelangt sind, jedoch nur soweit und solange diese Anhaltspunkte bestehen.

2.5.   Die eingeräumten Nutzungsrechte sind ohne Zustimmung von NSE nicht auf Dritte übertragbar. Weitere Rechte als die eingeräumten Nutzungsrechte werden dem Nutzer nicht gewährt, insbesondere kein Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte, sei es in elektronischer oder sonstiger Form.

2.6.   Jeder Nutzer ist verpflichtet, seinen Zugang (sämtliche Zugangsdaten, insbesondere Passwörter) vor unberechtigtem Zugriff und vor unberechtigter Verwendung seitens Dritter zu schützen. Er hat unverzüglich nach Kenntnis von Verlust oder Missbrauch seiner Zugangsdaten NSE darüber informieren und zur Vermeidung der Verwendung dieser Zugangsdaten unverzüglich geeignete Maßnahmen umzusetzen, insbesondere sein Passwort zu ändern.

3.     Unterbrechung des Zugangs

3.1.   NSE ist berechtigt, den Zugang zum Kundenportal zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder in sonstiger Weise zeit- bzw. teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, zum Schutz vor Missbrauch des Kundenportals, der Interoperabilität von über das Kundenportal angebotenen Diensten, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren/-würmern oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.

3.2.   Unterbrechungen zum Zwecke betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten finden ohne Ankündigung statt, sofern diese während nutzungsschwacher Zeiten vorgenommen werden und nach Einschätzung von NSE voraussichtlich nur zu einer kurzzeitigen Unterbrechung des Dienstes führen. NSE wird den Nutzer bei längeren vorübergehenden Einschränkungen oder Beschränkungen in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer unterrichten. Die Mitteilungspflicht über den Beginn der Einstellung besteht nicht, wenn die Unterrichtung nach den Umständen objektiv nicht vorher möglich ist oder die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.

3.3.   NSE hebt eine Unterbrechung nach Ziff. 6 unverzüglich auf, sobald die Gründe für die Durchführung entfallen sind.

4.     Technische Verfügbarkeit

4.1.   Eine ununterbrochene Verfügbarkeit gewährleistet NSE aus technischen Gründen nicht (z.B. wegen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder von NSE nicht zu vertretenden Umständen, wie Mängel/Ausfälle des Datenübertragungsnetzes, von Strom oder wegen Störung der Hardware des Nutzers oder Arbeitskämpfen oder anderer höherer Gewalt). Nichtverfügbarkeiten wegen technischer Ursachen, die nicht in den Verantwortungsbereich von NSE fallen oder wegen routinemäßiger präventiver Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind Einschränkungen der Verfügbarkeit, die sich im Rahmen der NSE möglichen Verfügbarkeit bewegen. Sie stellen keine Einschränkung der vereinbarten Leistung dar.

4.2.   Eine Störung, die der Nutzer zu vertreten hat, liegt insbesondere dann vor, wenn die Störung durch Endgeräte, Software oder Konfigurationen des Nutzers verursacht wird; für diesen Fall behält sich NSE vor, Maßnahmen zum Schutz des Kundenportals sowie anderer Kunden zu ergreifen. Diese Maßnahmen sind u. a. Einschränkungen des Zugangs, Sperrung des Zugangs oder auch Deaktivierung des Zugangs bis zur Beseitigung der Störquelle durch den Nutzer.

4.3.   Den Nutzer trifft bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht.

5.     Haftung

5.1.   Die Haftung von NSE ist ausgeschlossen, soweit sich aus Ziff. 5.2 nicht ein anderes ergibt.

5.2.   NSE haftet bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit so-wie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft unbeschränkt. NSE haftet auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

5.3.   Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von Ziff. 5 unberührt.

5.4.   Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5.5.   Soweit im Kundenportal externe Links oder Verweise zu Internetseiten enthalten sind, die nicht von NSE betrieben werden, ist NSE für den Inhalt dieser externen Internetseiten nicht verantwortlich.

5.6.   Der Nutzer stellt NSE von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen NSE erheben wegen und/oder unter Berufen auf ein auf den Nutzer zurückzuführendes Öffentliches Zugänglichmachen von Inhalten, z. B. textliche, visuelle, Audio-Inhalte, wie Angaben, Erklärungen, Aussagen, Abbildungen, Videos, Sounds Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Kennzeichenrechten, Namensrechten, Persönlichkeitsrechten, Geschmacksmusterrechten, Gebrauchsmusterrechten, Urheberrechten, Patentrechten, Verletzung gesetzlicher Normen, z. B. des Produkthaftungsgesetzes oder des Wettbewerbsrechts, ins-besondere des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, rechtwidrigen Umgang mit Daten, insbesondere personenbezogenen Daten Dritter durch den Nutzer oder durch einen Dritten, dessen Verhalten dem Nutzer zuzurechnen ist. Die Freistellung erfasst die Leistungen, die NSE den Dritten zu erbringen hat, z. B. Schadensersatz, Vertragsstrafen wegen Zuwiderhandlung gegen strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, Bußgelder, sowie die Aufwendungen, die NSE selbst wegen ihrer Inanspruchnahme entstehen, z. B. Kosten für eine angemessene Rechtswahrnehmung.

6.     Datenschutz

6.1.   Es gelten die Regelungen aus den Auftragsverarbeitungsverträgen zu den jeweiligen Abrechnungs- und Factoring- bzw. Softwareverträgen sowie die Regelungen aus den entsprechenden Datenschutzinformationen.

7.     Schlussbestimmungen

7.1.   Die bisher bestehende Nutzungsvereinbarung mit dem Nutzer wird durch diese Bedingungen zur Abrechnungsvereinbarung ersetzt.

7.2.   Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Abschluss dieses Vertrages sowie Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages können auch in elektronischer Form über das Postfach des Nutzers durchgeführt werden.

7.3.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von NSE. Ist der Nutzer Kaufmann, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der Abrechnungsvereinbarung München, soweit nicht ein anderweitiger ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

7.4.   NSE darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.

7.5. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die Regelung als vereinbart, die dem ausgedrückten oder mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke.